16. September 2026
Zahnarzt, Physiotherapie, Medikamente oder eine neue Brille – Gesundheitskosten können sich schnell zu einem beachtlichen Betrag summieren. Doch wurden alle diese Ausgaben auch bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigt?
Abziehbare Krankheits- und Unfallkosten
Sämtliche Krankheitskosten, die in einem Steuerjahr in Rechnung gestellt und selbst getragen wurden, sind abzugsfähig, sofern diese einen bestimmten Prozentsatz des massgebenden Reineinkommens übersteigen (je nach Kanton zwischen 0 bis 5 %). Da im Voraus nicht bekannt ist, wann der sogenannte Selbstbehalt erreicht ist, ist es wichtig, dass Sie sämtliche Belege während des laufenden Jahres sammeln und bei der Erstellung der Steuererklärung festhalten.
Folgende Kosten werden häufig vergessen und können in den meisten Kantonen abgesetzt werden:
- Zahnarztbehandlungen
- Medikamente und Heilmittel
- Physiotherapie und Ergotherapie
- Psychotherapie
- Brillen und Kontaktlinsen
- Medizinisch begründete Massagen und Heilmassnahmen
- Behandlungen durch anerkannte Naturheilpraktiker
- Krankheits- oder unfallbedingte Pflege zu Hause
- Weitere selbst getragene Unfallkosten, wie z.b. Transportkosten
- Mehrkosten einer ärztlich angeordneten, lebensnotwendigen Diät (z.B. bei Zöliakie, Diabetes).
- Aufwendungen bei dauerhafter Beeinträchtigung von alltäglichen Verrichtungen, wie z.B. Kosten für Heimaufenthalt (ohne Anrechnung eines Selbstbehaltes)
Lebenshaltungskosten sind von den Krankheitskosten zu unterscheiden und sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dazu zählen:
- Den Rahmen üblicher und notwendiger Massnahmen übersteigende Gesundheitskosten, wie z.B. ein nicht ärztlich verordneter Wellnessaufenthalt
- Kosten die der Prävention dienen (z.B. Abonnement für Fitness‐Center)
- Kosten welche zum Zweck der Selbsterfahrung, Selbstverwirklichung oder Persönlichkeitsreifung (z.B. Psychoanalysen) oder der Erhaltung oder Steigerung der körperlichen Schönheit und des körperlichen Wohlbefindens angefallen sind
- Kosten für Schönheits‐ oder Verjüngungsbehandlungen, Schlankheitskuren oder ‐Operationen, sofern sie nicht ärztlich verordnet wurden
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Kosten abzugsfähig sind und welche Unterlagen Sie dafür benötigen und unterstützen Sie dabei, Ihre Steuererklärung vollständig und korrekt auszufüllen – damit Sie keine möglichen Steuerersparnisse verschenken.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

+41 41 226 30 55
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.